§ 1 Hinweise
Der Vorstand des Vereins DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - bittet um zeitige Anmeldung entweder
zu senden an:
DOGS, FRIENDS & FUN e.V.
- Internationaler Dachverband -
Frau Marion Hauck
Schloßgartenplatz 13
64289 Darmstadt
Bei Fragen bezüglich des Ablaufes der Hundeausstellung oder allgemeine Fragen bitten wir mit der jeweilig zuständigen Ausstellungleitung des Vereins DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - Kontakt aufzunehmen.
Eine Ausgabe von Pokalen vor Beendigung der Veranstaltung findet grundsätzlich nicht statt. (Ausnahme: Aussteller die vor oder spätestens zu Beginn der Ausstellung an oder bei der Anmeldung das vorzeitige Verlassen der Veranstaltung gemeldet haben.)
§2 Meldegebühren
Einzelausstellung | für jeden gemeldeten Hund mit Pokal | € 34,00 |
für jeden gemeldeten Hund ohne Pokal | € 29,00 | |
Nachmeldung am Tag der Ausstellung zzgl. | € 3,00 | |
Mehrfachausstellung | ab dem 3. Hund je Meldegebühr abzüglich | € 5,00 |
ab dem 5. Hund je Meldegebühr abzüglich | € 10,00 | |
Kind mit Hund | frei | |
Zuchttauglichkeit | für Mitglieder | € 15,00 |
für Nicht-Mitglieder | € 30,00 | |
Diese Gebühr gilt nur für Ausstellungen. Ansonsten siehe Gebührenordnung. |
§ 3 Ablauf der Veranstaltung
Die Ausstellung des Vereins DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - beginnt, wenn nicht abweichend veröffentlicht, um 10.00 Uhr. Einlass ist in der Regel ab 08.30 Uhr, wenn nicht abweichend veröffentlicht.
Um einen rechtzeitigen Beginn zu gewährleisten, bitten wir alle Aussteller bis spätestens 30 Minuten vor Ausstellungsbeginn vor Ort zu sein.
Nachmeldungen sind bis 10.00 Uhr möglich. Hier ist zu beachten, dass der Verein DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - nicht für den Erhalt des Tagespokals garantieren kann.
Nach dem Richten des letzten Hundes werden Zuchtgruppen und Koppelklassen vorgestellt und Prüfungen zwecks Feststellung der Zuchttauglichkeit abgenommen. Diese Zuchttauglichkeitsprüfungen sind vorab bei der Ausstellungsleitung anzumelden.
§ 4 Regeln
Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und verbindlichen Anerkennung der Ausstellungsordnung.
Ein Zurückziehen der Meldung ist bis zum Tag der Ausstellung möglich. Der Verein DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - behält sich das Recht vor € 10,00 der bereits gezahlten Meldegebühr als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
Jeder Hundebesitzer haftet selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.
Ebenso haftet die Ausstellungsleitung nicht für Personen- und Sachschäden, die nicht auf das Verhalten eines Hundes zurückzuführen sind.
Es gilt Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde (Ohren nach dem 1.1.1987 oder Rute nach dem 1.6.1998) aus dem In- und Ausland. Ausnahme ist bei jagdlicher Verwendung mit entsprechendem Nachweis.
Läufige Hündinnen können gerichtet werden, unter der Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Vorschriften:
Das Mitnehmen von Leckerchen und Spielzeug ist generell in den Ringen verboten.
Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Beanstandungen/Formfehler ist die Ausstellungsleitung zu informieren.
Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf eine Urkunde oder Tagespokal.
Nachweise über Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen. Die Ahnentafel ist im Ausstellungsring mitzuführen und auf Verlangen dem Richter vorzulegen.
Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft in der Championatklasse ist die Vorlage der Championatsnachweise bzw. das Nachweisheft.
Alle Hunde, die in die Ausstellungsräumlichkeiten eingebracht werden, müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung an Hand des Impfausweises nachweisen. Der Impfpass muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Der Ausstellungsleitung steht am Ausstellungtag ein Hausrecht zu und hat das Recht über Annahme oder Zurückweisung von Meldungen zu entscheiden.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, für die jeweilige Ausstellung gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen die Bestimmungen der Ausstellungsordnung verstoßen Hausverbot auszusprechen. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Ausstellungsordnung ist immer an die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der jeweiligen Ausstellungsorte gebunden und kann/muss durch den Vorstand des Vereins ggf. entsprechend angepasst werden.
Schlussbestimmungen:
Mit Ihrer Anmeldung zu Ausstellungen erteilen Sie uns die Erlaubnis, dass wir Ihre Daten lediglich zu unserer vereinsinternen Datenbank im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern. Bilder von unseren jeweiligen Ausstellungen/Veranstaltungen werden wir jedoch auf der Homepage mit einem Kopierschutz (Wasserzeichen) versehen veröffentlichen.