Allgemeine Hauptzuchtordnung


 

Wir bitten zu beachten, dass der Verein DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband -  für einige Rassen auch „spezifische“ Zuchtordnungen erstellt hat.

 

Im Einzelnen variieren einige Zuchtvoraussetzungen von der „allgemeinen“ Hauptzuchtordnung.

 

Unabhängig davon behält jedoch die Hauptzuchtordnung ihre Gültigkeit.

 

1. Zuchtzulassung (Zuchttauglichkeit)

 

Ohne Zuchtzulassung (Erteilung der Zuchttauglichkeit) darf kein Hund zur Zucht verwendet werden. Es darf nur mit wesensfesten und gesunden Hunden, die einen Abstammungsnachweis vorweisen können, gezüchtet werden.

 

2. Voraussetzungen

 

a. für die Zuchtzulassung bei Hündinnen:

- ein Mindestalter von 15 Monaten für Großrassen über 45 cm (gemessen am Höchstmaß des Standards)

- ein Mindestalter von 12 Monaten für Kleinrassen unter 45 cm (gemessen am Höchstmaß des Standards)

 

b. für die Zuchtzulassung bei Rüden:

- ein Mindestalter von 15 Monaten für Großrassen über 45 cm (gemessen am Höchstmaß des Standards)

- ein Mindestalter von 12 Monaten für Kleinrassen unter 45 cm (gemessen am Höchstmaß des Standards)

- Sollte das Alter des Rüden abweichend der oben genannten Grenzen sein, bedarf es einer Meldung an den 1. Vorsitzenden und dessen Zustimmung.

 

3. Darüber hinaus ist erforderlich:

 

a. DNA für alle Rassen (Auskunft erteilt der Hauptzuchtwart)

 

b. für Kleinrassen unter 45cm (gemessen am Höchstmaß des Standards):

- PL- Untersuchung (Patellaluxation) und/oder Keilwirbel (rassespezifisch),

- PRA und ED/HD freiwillig.

 

c. für Großrassen über 45 cm (gemessen am Höchstmaß des Standards):

Die HD-Röntgenuntersuchung (Hüftgelenk-Dysplasie), ED-Ellenbogendysplasie,  PL- Untersuchung (Patellaluxation) und/oder Keilwirbel (rassespezifisch)

 

Der Befund der HD-Röntgenuntersuchung muss HD-A oder HD-B sein.

 

Es wird ein GRSK-Gutachten für alle neuen Zuchttauglichkeiten ab dem 15.02.2021 verlangt.

 

Bei einem Befund HD-C und einem Alter von 15 Monaten bei Rüden oder 18 Monate bei Hündinnen ist eine Nachuntersuchung im Alter von 21 Monaten bei Rüden und 24 Monaten bei Hündinnen durchzuführen, um Veränderungen im Befund aufzuzeigen.

 

Verstreicht diese Frist, erlischt die Zuchtzulassung / Zuchttauglichkeit.

 

Zuchttauglichkeit wird nur dann ausgestellt/bestätigt, wenn alle rassespezifischen Untersuchungen vorliegen, der Zuchtwart das Tier begutachtet hat und in der offenen Klasse mindestens 3 Bewertungen mit der Formwertnote „V1“ vorliegen.

 

Registerpapierhunde dürfen nur Hunden verpaart werden, die mit vollwertigen Ahnentafeln ausgestattet sind.

 

4. Zuchtgrundsätze 

 

Mit vollendeten 8.Lebensjahr sind Hündinnen nicht mehr zur Zucht zugelassen.

 

Bei Rüden gibt es keine Altersgrenze bei entsprechender Gesundheit.

 

Grundsätzlich muss eine Hündin nach der Belegung eine Hitze aussetzen. Eine Doppelbelegung darf ausnahmsweise durchgeführt werden, wenn der Hauptzuchtwart oder ein Tierarzt (nur nach Genehmigung durch den Hauptzuchtwart) den Zustand der Hündin als positiv bewertet hat. Nach der Doppelbelegung muss zwingend eine Hitze ausgesetzt werden. Nach Kaiserschnitt muss zwingend eine Hitze ausgesetzt werden.

 

5. Wurfmeldung, Wurfabnahme und Wurfeintragung

 

Jeder Wurf muss binnen 48 Stunden dem Hauptzuchtwart gemeldet werden.

 

Die Wurfabnahme erfolgt ab der Chipung und Impfung des Welpen durch einen vom Hauptzuchtwart beauftragten Zuchtwart oder bei mehr als 150 Km einfache Entfernung zum nächsten Zuchtwart, nur nach Genehmigung durch den Hauptzuchtwart, von einem Tierarzt.

 

Zur Abnahme durch einen Tierarzt muss das Abnahmeformular beim Hauptzuchtwart angefordert werden. Fremde oder selbstgefertigte Abnahmeformulare werden nicht anerkannt.

 

Das Wurfabnahmeformular darf nur vom Zuchtwart oder Tierarzt ausgefüllt werden und ist von der beurteilenden Person zu unterschreiben. 

 

Dem Zuchtbuchamt des DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - sind zur Wurfeintragung und der Erstellung der Ahnentafeln folgende Unterlagen einzureichen:

 

- Wurfabnahme komplett ausgefüllt und unterschrieben

- Ahnentafel der Hündin im Original 

- Zuchttauglichkeit der Hündin (als Kopie)

- Zuchttauglichkeit des Rüden (als Kopie) 

- Kopie der Ahnentafel des Rüden

- Nachweis über Ausstellungserfolge, Championate und Untersuchungsbefunde von Hündin oder Rüde, die eingetragen werden sollen (als Kopie, falls dies nicht schon vorliegt). 

 

Alle Unterlagen sind per "Einschreiben" zu versenden. (Datenschutz)

 

Der Deckakt (Deckschein/Deckvertrag) ist schriftlich zu dokumentieren. Die Vertragspartner haben sich an diese schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen zu halten.

 

Es müssen grundsätzlich alle Würfe gemeldet werden.

 

6. Zwingerschutz

  

Zwingerschutz darf nur bei DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - beantragt werden. Das Züchten in anderen Verbänden und Vereinen (Zwinger und Zuchtstätten) ist verboten, nicht jedoch eine weitere Mitgliedschaft.

 

Die Zuchtstätte ist vor Beginn der züchterischen Tätigkeit vom Zuchtwart zu begutachten und mit allen benötigten Gegenständen auszustatten. Es wird eine Urkunde über die Zuchtstätte ausgehändigt, die eine Gültigkeit für die Dauer von 2 Jahren hat. Diese ist alle 2 Jahre und bei Umzug zu Lasten des Züchters zu erneuern.

 

7. Kontrollmaßnahmen

 

Zuchtstättenkontrollen können von DOGS, FRIENDS & FUN e.V. -Internationaler Dachverband- durchgeführt werden.

 

Der abnehmende Zuchtwart ist verpflichtet ein Zwingerabnahmeprotokoll zu schreiben, eine Zweitschrift wird dem kontrollierten Züchter ausgehändigt. Mängel betreffend seiner Zucht (organisatorisch, tierschutzrechtlich, gesundheitlich und örtlich) sind im Zwingerprotokoll aufzuführen. Aufgeführte Mängel sind vom Züchter nach beiderseitig abgesprochener Frist zu beseitigen.  

 

Jungzüchter müssen sogenannte Erstseminare besuchen, um ein Grundwissen zu erwerben. Grundsätzlich müssen Züchter im DFF e.V. sich weiterbilden und dazu die entsprechenden Folgeseminare besuchen. Auskunft erteilt auch gerne der Hauptzuchtwart des Vereins.

 

8. Sanktionen

 

Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung kann der Verband Sanktionen aussprechen gegebenenfalls:

 

- zeitliche Zuchtsperre

- Zuchtverbot

- Ausschluss aus DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband -  

 

9. Grundsätzliches die Zucht betreffend:

 

Die Elterntiere müssen regelmäßig entwurmt und nachweislich geimpft werden. Sie müssen sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden, d.h. ausreichend gefüttert, getränkt und gepflegt werden.

 

Sie brauchen regelmäßig liebevollen Kontakt zu ihrem Halter. Dies gilt selbstverständlich auch für die Welpen und trägt zu einer guten Sozialialisierung maßgeblich bei.   

 

Das Ziel eines jeden Züchters soll sein, die Rasse zu verbessern. Hier bietet sich z.B. auch ein entsprechendes DNA-Profil an. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Rassereinheit und Einblick in den Genpol gewährleistet.

 

Priorität ist aus guten, im Standard stehenden Elterntieren eine noch bessere Nachzucht zu erzielen und dabei immer im Sinne des Hundes und seiner Art zu handeln, auch hierbei das Tierschutzgesetz zu beachten.

 

Qualzuchten sind ausdrücklich zu vermeiden!

  

Ein Züchter sollte stets im Auge behalten: „RASSE statt MASSE!“